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Risk-Management

Die Sicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist das vorrangige Ziel der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) um die Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz und die Investitionsgüter zu schützen. Dabei muss die technische Auslegung von Anlagen den Anforderungen der Explosionsschutzverordnung bzw. der Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) genügen.

Der Betreiber einer Anlage ist nach der BetrSichV allein verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Anlagen. Dazu muss er die explosionsgefährdeten Bereiche festlegen und ein Explosionsschutzdokument erstellen sowie weitere organisatorische und technische Maßnahmen zum Explosionsschutz treffen und insbesondere die geforderten Prüfungen fristgerecht durchführen oder durchführen lassen.

Der Betreiber darf in der Regel nur noch Produkte entsprechend der ATEX 95 (ehemals ATEX 100a) in seinen Ex-Bereichen einsetzen. Es sei denn, sein Explosionsschutzdokument legt etwas anderes fest.

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen für diesen Bereich an:

  • Erstellung und Umsetzung eines Explosionsschutzkonzeptes
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Analyse und Klassifizierung der Gefahrenbereiche (Zoneneinteilung)
  • Beratung bei der Planung und Auswahl der geeigneten Maschinen, Geräte und Schutzsysteme
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